Für leistungsberechtigte Personen

Sie möchten mehr über eine Mitarbeit bei Profil erfahren?

Dann laden wir Sie herzlich zu unseren regelmäßigen Informationsveranstaltungen ein!

Zweimal im Monat haben Sie die Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen:

  • freitags von 10:00 bis 11:30 Uhr in Geilenkirchen-Niederheid, von-Siemens-Straße 6
  • donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr in Heinsberg-Oberbruch, Boos-Fremery-Straße 72

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch an.

Alle Termine in 2025 und weitere Informationen finden Sie hier >>>

Vertretungs­organe

Werkstattrat & Co.

Sie möchten mitreden und mitbestimmen, was in der Werkstatt passiert? Das ist Ihr gutes Recht! Daher gibt es bei uns einen Werkstattrat, der Ihre Interessen vertritt. Wir nehmen Ihre Wünsche, Ideen, Beschwerden und Anregungen gerne entgegen. Diese besprechen wir in der Werkstattrat-Sitzung und mit der Werkstattleitung.

Ansprechpartner*in

Johanna Seewald-Daalmeijer
Vorsitzende Werkstattrat

Telefon 02452 8607910
E-Mail profil(at)vianobis.de


 

Denise Schmidt
Frauenbeauftragte

Telefon 02452 8607910
E-Mail profil(at)vianobis.de


 

Häufige Fragen

Ja. Zur Entscheidungsfindung besteht die Möglichkeit einer zweiwöchigen Hospitation in einer unserer vielen Werkstätten und Abteilungen. Falls Sie sich daraufhin für eine berufliche Rehabilitation bei uns entscheiden, ist in der Regel eine Arbeits- und Leistungserprobung bis zum Beginn der Maßnahme möglich. 

Für die berufliche Bildungsmaßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung (u.a. bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente) die Kosten. Wenn Sie fest mit einem Werkstattvertrag tätig werden, zahlt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (z.B. Landschaftsverband Rheinland) 

Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeitsförderungsgeld zzgl. Eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert. 

 Ja. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens. 

Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente. 

Ja, Sie dürfen frei wählen. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert Ihnen ein freies Wunsch- und Wahlrecht zu! Sie können entweder aus dem Angebot unserer Arbeitsgruppen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und industrieller Fertigung wählen oder aber auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen, in Inklusionsbetrieben oder anderen Betriebes des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden. 

In der Regel arbeiten Sie montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen eine geringere Arbeitszeit wünschen, können wir gemeinsam eine für Sie angemessene Stundenzahl vereinbaren. 

Sie erhalten von uns ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. In begründeten Fällen kann ein Fahrdienst für Sie eingerichtet werden oder Sie erhalten die Fahrkosten für Ihren eigenen PKW erstattet. 
 

Als Beschäftigte*r unserer Werkstatt können Sie wöchentlich an arbeitsbegleitenden Maßnahmen teilnehmen. Wir bieten Ihnen sowohl persönlichkeitsfördernde Kreativ- und Ausgleichsangebote als auch berufsqualifizierende Angebote an. 

Der Urlaubsanspruch beträgt 31 Tage im Jahr. Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Urlaub.

Der Soziale Dienst unterstützt Sie u.a. aktiv bei der persönlichen Weiterentwicklung, Krisenintervention bei Konflikten und Alltaghilfen sowie bei der Entwicklung, Begleitung und Durchführung individueller Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen. 

Barrierefreier Zugang bedeutet bei uns, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden bzw. Räumen und Informationen zu ermöglichen. Das umfasst auch die „barrierefreie Informationstechnik“ durch angepasste Schulungsmaterialien. Seminare, Kurse und Module werden in sprachlich angemessener Form aufbereitet und dargeboten. 

Wir ermöglichen zeitlich flexible Eintritte in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. In der Regel erfolgt eine Aufnahme zum 01. Oder zum 15. Eines Monats nach Eingang des Eingliederungsvorschlags zur Bewilligung der Maßnahme durch den Leistungsträger. 

Ja. Wir bieten Ihnen ein Mittagessen, bei dem wir auch Ihre Wünsche bzgl. Diäten oder vegetarischer Kost berücksichtigen können.